_Rehasport
Rehabilitationssport ist nicht neu und existiert schon seit über 50 Jahren. Seit 1. Januar 2001 besteht für die Versicherten ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme.
Rehasport dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung. Vorrangiges Ziel ist es, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining zu motivieren.
Zum Rehasport zählen, z.B. bewegungstherapeutische Übungen. Sie dienen der Stärkung von Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft und psychischer Leistungsfähigkeit.
Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Verordnet werden in der Regel als Erstverordnung durch den zugelassenen Arzt 50 Übungseinheiten über 18 Monate.
Die Kostenträger können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Als Rehabilitationsleistung unterliegt die Verordnung keinerlei Budgetierung.